Georg Albrecht
Über mich
Ich bin Corinna, Expertin im Entrümpeln
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Jahr für Jahr verzeichnet die Polizei Millionen von Unfällen auf Deutschlands Straßen. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen, von Ihnen ausgewählten Unfallgutachter.
Selbst, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen Kfz-Gutachter beauftragt hat oder dessen Gutachten möglicherweise bereits vorliegt, dürfen und sollten Sie mit Hilfe eines eigens gewählten Kfz-Gutachters Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Die Kosten des unverschuldeten Unfalls sowie des Kfz-Gutachters müssen grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernehmen.
Gegebenenfalls kann der Geschädigte Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen, auch diese Kosten sind durch die Versicherung des Unfallgegners zu übernehmen.
Der Geschädigte ist nach §249 BGB so zu stellen, als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
Durch das von uns erstellte Schadengutachten stellen Sie sicher, dass Sie von Ihrem Schadensersatzanspruch in vollem Umfang Gebrauch machen und der entstandene Schaden vollständig reguliert werden kann.
Gerne erstellen wir Ihnen Kfz-Gutachten, Unfallgutachten, Schadengutachten, Fahrzeugbewertungen und Restwertermittlungen für Ihren PKW, Transporter, LKW, Oldtimer sowie Ihr Wohnmobil und Motorrad.
Darüber hinaus umfasst unser Leistungsspektrum Rechnungsprüfungen, Gutachtenprüfungen, Beweissicherung sowie Reparaturbestätigungen.
Rufen Sie gerne an unter der Telefonnummer: 08292/950808